INKLUSION

Jedes Kind ist anders, jedes Kind ist einzigartig. Wir sind alle gleichwertig, aber dennoch individuell.

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Inklusion ist ein Menschenrecht.

Gender, Diversität und gelebte Inklusion

Wir leben eine Pädagogik der Vielfalt, die ein erkennbares Merkmal des gelebten christlichen Menschenbildes ist und sich an der Bedarfslage aller Kinder orientiert. Es geht um die Realisierung gemeinsamen Spielens, Lernens und einer individueller Entfaltung sowie um eine möglichst umfassende Teilhabe aller Kinder am Alltag der Tageseinrichtung. Inklusion verstehen wir als Aufgabe der Gesellschaft, die äußeren Umstände, Strukturen und Gegebenheiten so anzupassen, dass alle Menschen gleichermaßen teilnehmen können. Keinesfalls muss sich der betroffene Mensch einschränken, verzichten oder anpassen.

 

Mit der Inklusion verfolgen wir das Ziel, dass sich alle Kinder und Erwachsene bei uns wohlfühlen und ohne Einschränkungen zurechtfinden können. Somit möchten wir, dass keine Beeinträchtigung einen Menschen darin benachteiligt Teil unserer Kitagemeinschaft zu sein.

 

Ausgestaltung der inklusionspädagogischen Arbeit in unserer Kita

Nach Bedarfslage, beantragen wir nach § 79 SGB IX, gemeinsam mit den Eltern, heilpädagogische Leistungen für förderbedürftige Kinder beim Landschaftsverband Westfalen Lippe, dem LWL. In diesem Kontext werden direkte und indirekte Leistungen berücksichtigt. Der Prozess wird nach den Vorgaben des LWLs umgesetzt. Diese sind im Landesrahmenplan § 113 SGB IX geregelt.

 

Die inklusionspädagogische Fachkraft unterstützt die soziale Einbindung des Kindes in die jeweilige Peergroup und initiiert die Reduzierung von Barrieren. Bedeutsam ist dahingehend die alltagsintegrierte Arbeit. Im Rahmen von Kleinstgruppensettings als auch in der Eins-zu-Eins Begleitung werden die Zielvereinbarungen laut Teilhabe- und Förderplan umgesetzt, überprüft und diese regelmäßig fortgeschrieben. Im Gesamtkontext gilt die enge Zusammenarbeit der inklusionspädagogischen Fachkraft mit dem Gesamtteam unserer Kita als unerlässlich. Im Fallmanagement wird jährlich eine separate Bildungsdokumentation für das jeweilige Kind angefertigt. Folgend wird dafür Sorge getragen, dass die Sorgeberechtigten regelmäßig eingebunden werden. Die inklusionspädagogische Fachkraft pflegt zudem einen interdisziplinären Austausch.

Inklusionspädagogische Fachkräfte

Die Inklusionsfachkräfte sind keine regulären pädagogischen Fachkräfte, da die Stunden nicht über den Kibiz-Schlüssel, sondern über das Landesjugendamt finanziert werden. Dabei erhalten wir die Stunden nach Antragsstellung durch das Modell Zusatzkraft, sodass sich die Anzahl aus den bewilligten Inklusionsanträgen ergibt. Die Personalstunden sind dementsprechend primär für die Arbeit mit den Inklusionskindern vorgesehen. 

Icon Translate